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VDE-Prüfung nach Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV V3) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Anwendung von Elektrizität in Arbeitsprozessen ist immer mit Gefahren verbunden. Deshalb trägt die sachgerechte Entwicklung und Errichtung einer Anlage dazu bei, das Risiko auf ein Minimum zu begrenzen.

Die Gefahren sind:

  • Elektrotechnische Korrosion
  • Elektrodynamische Wirkung durch Kurzschluss
  • Explosionsgefahr durch Zündfunken
  • Brandgefahr durch Verlustwärme
  • Verbrennung durch Lichtbögen
  • Stromschlag, kurzer Stromfluss durch den menschlichen Körper

Um einen sicheren langjährigen Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen zu gewährleisten, sollten diese gemäß der DGUV V3 regelmäßig überprüft werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen wie z.B. Trockner oder Tankprüfanlagen haben eine Prüffrist von 4 Jahren. (Sachversicherer fordern zum Teil kürzere Fristen). Dieser Zeitabstand ist jedoch nicht notwendig, wenn die Anlage von einer Elektro-Fachkraft gewartet oder der Isolationswiderstand im Rahmen ihrer Nutzung dauerhaft überwacht wird.

Ist es in Ihrem Betrieb nicht möglich, die Anlage dauerhaft durch eine betriebseigene Elektro-Fachkraft zu kontrollieren, können die erforderlichen Prüfungen von uns gemäß der DGUV V3 im Rahmen einer Wartung mit ausgeführt werden.

Gesetzliche Forderungen

Sowohl das Deutsche Institut für Normung (DIN) als auch der Verband der Elektrotechnik (VDE) sind eingetragene Vereine und somit privatrechtlich organisierte Institutionen. Trotzdem haben DIN-Normen und VDE-Bestimmungen durch die Einbeziehung in Gesetzestexte und andere Rechtsvorschriften in der Praxis verbindlichen Charakter. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufgenossenschaften regeln Verstöße über das 7. Sozialgesetzbuch, wodurch die Bestimmungen des VDE ebenfalls Gesetzescharakter bekommen.